Verarbeitet werden dürfen vor allem Kontaktdaten, Ausleihhistorie und erforderliche Identitätsnachweise, gestützt auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Statt Ausweiskopien zu speichern, besser Sichtprüfung mit Notiz verwenden. Informationspflichten klar erfüllen und nur minimal erforderliche Felder verlangen.
Verarbeitet werden dürfen vor allem Kontaktdaten, Ausleihhistorie und erforderliche Identitätsnachweise, gestützt auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Statt Ausweiskopien zu speichern, besser Sichtprüfung mit Notiz verwenden. Informationspflichten klar erfüllen und nur minimal erforderliche Felder verlangen.
Verarbeitet werden dürfen vor allem Kontaktdaten, Ausleihhistorie und erforderliche Identitätsnachweise, gestützt auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Statt Ausweiskopien zu speichern, besser Sichtprüfung mit Notiz verwenden. Informationspflichten klar erfüllen und nur minimal erforderliche Felder verlangen.
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